Kostenerstattung der Behandlung

 

Möglichkeiten der Kostenerstattung durch die Versicherung

Privatversicherte Patienten oder Beihilfeberechtigte bekommen einen Teil der Kosten für eine homöopathische Behandlung beim Heilpraktiker erstattet. Die Höhe der Erstattung ist je nach Kasse und gewähltem Tarif unterschiedlich, bitte fragen Sie hierzu bei Ihrer Versicherung nach.

Die rechtliche Lage in Deutschland ist leider so, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker grundsätzlich nicht übernehmen dürfen. Da die Versicherten dies aber immer mehr wünschen und Hilfe bei alternativen Heilmethoden wie der Homöopathie suchen, reagieren einzelne Krankenkassen darauf und bieten die Möglichkeit an, eine Zusatzversicherung über Bonusprogramme zu finanzieren.

So bekommen Sie von bestimmten gesetzlichen Kassen einen Betrag von beispielsweise 200 € jährlich als Bonus und können damit eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung finanzieren, die wiederum einen großen Teil der Behandlungskosten für die homöopathische Therapie beim Heilpraktiker übernimmt.