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Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Homöopathie-Interessierte,
auf dieser Seite bieten wir Ihnen Informationen zu Themen an, die uns in unserer Arbeit als Heilpraktiker für Klassische Homöopathie immer wieder begegnen. Die Beiträge befassen sich mit Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Krankheitsbildern und Behandlungsmöglichkeiten, aber auch mit Homöopathieforschung, neuen Erkenntnissen zu schulmedizinischen Therapien und Medikamenten etc. Wir versuchen dabei immer, aktuelle und belastbare Forschungsergebnisse heranzuziehen.

Homöopathische Arzneien: Einzel- oder Komplexmittel?

Bildquelle: publicdomainpictures.net/George Hodan

"Arzneistoffe sind nicht todte Substanzen im gewöhnlichen Sinne; vielmehr ist ihr wahres Wesen blos dynamisch geistig, ist pure Kraft. Die da auf meiner Hand liegende Arzneisubstanz besteht dennoch aus nichts Anderm, als aus konkreter, reiner Kraft in einem gebundenen (latenten), gleichsam erstarrten Zustande, bis ihr inneres Geistigdynamisches durch die Hülfe menschlicher Kunst entfaltet, entwickelt ist ... ." S. Hahnemann (1821)

Homöopathische Arzneimittel stellen pharmazeutisch und pharmakologisch eine ganz eigenständige Arzneiklasse dar. Als Arzneirohstoffe dienen nicht nur natürliche oder naturnahe Rohstoffe, sondern auch organische und anorganische chemische Verbindungen und Substanzen pathologischen Ursprungs. Sie sind grundsätzlich dem deutschen Arzneimittelgesetz unterworfen und damit hygienisch und bei sachgerechter Verwendung auch toxikologisch unbedenklich. Das Arzneimittelgesetz legt sowohl die Arzneiform als auch die Art und Weise der Herstellung von Homöopathika, welche im Homöopathischen Arzneibuch (HAB) genau beschrieben ist, fest und entspricht somit auch den EU-Richtlinien.

Die Herstellung homöopathischer Arzneien als Einzelmittel erfolgt durch festgelegte wiederholte Schritte von Verdünnung und Verschüttelung bzw. Verreibung, wodurch die Arzneien ihren chemischen und damit auch toxischen Gehalt verlieren. Gleichzeitig entwickeln sich im Zuge dieses Vorgangs, der Potenzierung, die homöopathischen Wirkeigenschaften der ursprünglichen Rohstoffe immer mehr. Hochgradige auf Arzneiträger übertragene Verdünnungen, die sogenannten Hochpotenzen, liegen rechnerisch weit jenseits der Loschmidtschen Zahl, was bedeutet, dass in ihnen chemisch kein einziges Molekül des Ausgangssubstanz mehr nachweisbar ist. Doch sie sind die Therapie-Bausteine, welche sowohl in akuten wie chronischen Krankheiten kraftvolle und verläßliche Behandlungserfolge ermöglichen.

Neben diesen Einzelmitteln, mit welchen in der klassischen Homöopathie ausschliesslich gearbeitet wird, gibt es die sogenannten Komplexmittel. Sie gehen in Deutschland auf ihren Erfinder Emanuel Felke (1856-1926) zurück. Felke, selbst ausgebildet als Klassischer Homöopath, ging hierbei von der Auswahl eines Einzelmittels aufgrund der klassischen Zuordnung der Symptome des Patienten aus und ergänzte es mit weiteren Einzelmitteln, die eine ähnliche medizinische Indikation aufwiesen. Später fügte er diesen Arzneikombinationen weitere Einzelmittel hinzu, die sich bei tiefer liegenden Ursachen, zum Beispiel auf organischer oder psychischer Ebenen des Patienten, bewährt hatten, um so an der Krankheit des Patienten beteiligte Organsysteme zu stärken und die Selbstheilung des Patienten auf körperlicher Ebene zusätzlich anzuregen. Felke ging davon aus, dass die so kombinierten Einzelmittel ihre Wirkung als Komplexmittel verstärken.

Auch heute gehen viele davon aus, dass die in Tropfen- und Tablettenform angebotenen Komplexmittel harmonisch aufeinander abgestimmte Präparate seien, da sie Einzelmittel mit ähnlichen Anwendungsgebieten enthalten und somit Patient und Behandler eine zeitraubende Untersuchung und eine noch kompliziertere Mittelwahl ersparen würden.

Dieses Vorgehen orientiert sich bereits sehr stark am Vorgehen und der Denkweise der Schulmedizin, in der bezogen auf die sichtbaren und einem bestimmten Krankheitsbild zugeordneten Symptome des Patienten eine Diagnose erstellt wird, auf deren Basis die Verschreibung einer passenden Arznei stattfindet. Dabei wird allerdings übersehen, dass damit das homöopathische Heilprinzip, welches auf der Symptomen-Ähnlichkeit zwischen Patient und Arzneimittel beruht, ausgehebelt wird, denn es wird nur noch auf das klinische Krankheitsbild verschrieben, nicht auf die individuelle Symptomatik des Patienten.

Mit einem Komplexmittel ist es auch gar nicht möglich, nach dem homöopathischen Grundprinzip der Ähnlichkeit zu verschreiben. Denn Komplexmittel enthalten Einzelmittel, die zwar auf das gleiche Organ wirken, aber oft mit entgegensetzten Wirkrichtungen. Ein Beispiel: Die Einzelmittel Rhus toxicodendron und Bryonia alba können beide positiv auf Gelenkschmerzen einwirken. Nur dass bei Patienten, die Rhus toxicodendon benötigen, die Schmerzen bei fortgesetzter Bewegung nachlassen, während sich bei Bryonia-Patienten die Schmerzen in Ruhe bessern und schon bei kleinster Bewegung verschlimmern. Die beiden Arzneien wirken diesbezüglich also entgegengesetzt, und die jeweilige Wirkung der Einzelmittel ist über Arzneimittelprüfungen gut belegt. Mischt man nun beide Mittel in einem Komplexmittel zusammen, dann weiß niemand, in welche Richtung dieses Komplexmittel nun wirkt: Wirkt es bei Patienten mit einer Bewegungsverschlimmerung? Bei Bewegungsverbesserung? Oder bei beidem? Wir wissen es nicht, und es gibt auch keine Arzneimittelprüfungen, die das belegen können. Es ist also grundsätzlich nicht möglich, für die Verschreibung eines Komplexmittels die individuelle Symptomatik des Patienten heranzuziehen, und damit folgt der Einsatz eines solchen Mittels nicht den homöopathischen Grundprinzipien für eine gezielte Verschreibung. Es ist dennoch möglich, dass ein Komplexmittel - eingesetzt nach dem Schrotschuss-Prinzip - zunächst einmal wirkt und die krankmachenden Symptome „verschwinden“. Kommt es jedoch in der Folgezeit zu unerwünschten Reaktionen des Körpers, etwa zu neuen Symptomen oder zu einem stärkeren Hervortreten bereits bestehender oder längst abgeklungener Symptome, so vermag kein Mediziner, Apotheker, Heilpraktiker oder Homöopath zu bestimmen, welches der vielen kombinierten Mittel für diese Reaktion verantwortlich zu machen ist. Es ist also auch nicht mehr möglich, einer solchen Reaktion des Körpers gezielt ein einzelnes passendes Einzelmittel entgegenzusetzen, das diese Symptomatik wieder zum Abklingen bringt. Die Folge ist womöglich ein langer Weg mit der richtigen Abfolge von Einzelmitteln, um den Patienten wieder aus diesem Zustand heraus auf den Weg zur Heilung zu bringen, und ein klein wenig Enttäuschung über den zunächst ausbleibenden Erfolg einer starken und seit mehr als 200 Jahren bewährten Heilmethode.

Doch auch der Patient selbst ist in der Pflicht: Homöopathika sind nun einmal frei verkäufliche Medikamente, deren Wirkung nur zu oft unterschätzt wird. Sind dann Nebenwirkungen eingetreten, die man so nicht beabsichtigt hat, ist der Katzenjammer vorprogrammiert.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Anwendung von Komplexmitteln eine bereits laufende homöopathische chronische Behandlung stören kann. Tritt im Zuge dieser Behandlung etwa eine akute Mittelohrentzündung auf, so verschreiben Kinder- und HNO-Ärzte zur Unterstützung gerne und in bester Absicht ein Komplexmittel, z.B. Otovowen®. Doch es ist aus klassisch-homöopathischer Sicht dringend geboten, hier auf solche Mittel zu verzichten, da damit Originalsymptome unterdrückt und neue Symptome hervorgerufen werden können, was die Behandlung der schwerwiegenderen chronischen Krankheit verkomplizieren und Erfolge deutlich verzögern kann.

Es macht also auf jeden Fall Sinn, einem ausgebildeten Homöopathen das Kopfzerbrechen über die Wahl eines individuell passenden Medikamentes zu überlassen.

Quellen:

http://www.narayana-verlag.de/homoeopathie/pdf/Homoeopathisches-Arzneibuch-2013-HAB-2013-Amtliche-Ausgabe-.16755_2Aconitum_napellus.pdf

http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/BJNR024480976.html

http://www.homoeopathie.de/komplexmittel.html

http://www.onmeda.de/behandlung/homoeopathie-rechtliches-2312-7.html